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Reiseschutz/Versicherungen

Laut den bestehenden Reiserecht-Richtlinien sind wir verpflichtet, Sie auf den Abschluß einer Reise-Krankenversicherung mit Rücktransport und einer Reiserücktrittskosten-Versicherung hinzuweisen. Wir empfehlen Ihnen daher in Ihrem eigenen Interesse den Abschluß eines Ferien-Paketes bzw. Rat&Tat-Paketes der EUROPAISCHEN Reiseversicherung. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung haben wir für Sie bei unseren meisten Reisen (siehe Reisebeschreibung "Im Reisepreis enthalten") mit abgeschlossen. Sollte im Reisepreis keine Reiserücktrittskosten-Versicherung enthalten sein, empfehlen wir Ihnen, sich gegen Stornokosten sowie mit der Mehrkosten-Versicherung gegen nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten abzusichern (Abschluß nur bei Buchung, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung).Insolvenz - Versicherung Sicherheit für alle Reiseteilnehmer Mit der Buchungsbestätigung ist für Sie eine Insolvenz-Versicherung bei der Aachener und Münchener Versicherung Aktiengesellschaft abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet auch die nach § 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Bei den Reiseunterlagen finden Sie den Sicherungsschein. Er garantiert Ihnen - zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen - die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfall.

EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG AG
Vogelweidestraße 5
81677 München

Tel.:

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bei Fragen

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Insolvenz - Versicherung

Sicherheit für alle Reiseteilnehmer
Mit der Buchungsbestätigung ist für Sie eine Insolvenz-Versicherung bei der Aachener und Münchener Versicherung Aktiengesellschaft (reise-garant) abgeschlossen.
Diese Versicherung beinhaltet auch die nach § 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen.

Bei den Reiseunterlagen finden Sie den Sicherungsschein. Er garantiert Ihnen - zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen - die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfall.

REISEGARANT Gesellschaft für die Vermittlung von Insolvenzversicherungen mit beschränkter Haftung
Jessenstraße 4
22767 Hamburg

Tel.:

+49 (0)40 380 372 30

Fax:

+49 (0)40 380 372 50

E-Mail:

info@reisegarant.de

Internet:

info@reisegarant.de

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