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Allgemeine Reisebedingungen
Sehr geehrter Reisegast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln
das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden, der die Leistungen
von ALBATROS-TOURS in Anspruch nimmt und uns als Ihrem Reiseveranstalter.
Sie müssen sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn
sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
1. Abschluß des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern
er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sie erhalten von uns
eine Buchungsbestätigung, der Vertrag kommt aber erst dann verbindlich
zustande, wenn der Reisende die in Ziffer 3 dieser AGB näher geregelte
Anzahlung geleistet hat.
2. WIDERRUFSRECHT von Verbrauchern:
A/ Schließt ALBATROS-TOURS unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, E-Mail, Fax oder ähnliche)
einen Vertrag mit einem Verbraucher, so kann dieser seine auf Vertragsschluss
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss
widerrufen. Verbraucher in diesem Sinne ist eine natürliche Person,
für die dieses Rechtsgeschäft weder zum Zwecke einer gewerblichen
noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen
wird.
B/ Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist ALBATROS-TOURS
Ornithologische Studienreisen Jürgen Schneider, Altengaßweg
13, 64625 Bensheim, E-Mail: schneider@albatros-tours.com, Fax: +49 (0)6251
644 57, gegenüber in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) zu erklären.
Zur Wahrung der oben genannten Frist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs durch den Verbraucher.
C/ Das Recht zum Widerruf erlischt, wenn ALBATROS-TOURS mit der Ausführung
der Veranstaltung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst
veranlasst hat.
3. Bezahlung:
Mit Vertragsabschluß und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines
gemäß § 651k Abs. 3 Satz1 BGB ist eine Anzahlung zu leisten,
die auf den Reisepreis angerechnet wird. Diese beträgt, sofern keine
anderen Vereinbarungen getroffen wurden, 10 % des Reisepreises, maximal
jedoch 260 Euro pro Person. Da ALBATROS-TOURS selbst hohe Vorleistungen
vor Reisebeginn an seine Vertragspartner zu leisten hat, muß der
vollständige Reisepreis frühestens 30 Tage, spätestens
aber 20 Tage vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei ALBATROS-TOURS
eingegangen sein. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Zahlungseingang
des Reisepreises. Auf Wunsch können Sie die Zahlung auch direkt bei
ALBATROS-TOURS leisten. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb vier Wochen
vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Bitte überweisen
Sie immer nur den auf der Rechnung aufgeführten Betrag (Anzahlung,
Restbetrag oder Gesamtsumme), da andere Zahlungen nicht mit dem Sicherungsschein
abgedeckt sind.
4.
Leistungs- und Preisänderungen:
A/ Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden, und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. ALBATROS-TOURS ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich zu unterrichten. Gegebenenfalls wird
ALBATROS-TOURS Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
B/ ALBATROS-TOURS ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages
zu erhöhen. Sofern die Preisänderungen 5 % des Reisepreises
übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom
Reisevertrag zurückzutreten. ALBATROS-TOURS kann, wenn zwischen Vertragsabschluss
und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen, den Reisepreis um denjenigen
Betrag erhöhen, um den sich nach Vertragsschluss die Durchführung
der Reise aufgrund gestiegener Beförderungskosten oder gestiegener
Abgaben für behördliche Genehmigungen, (Flug-)Hafengebühren
oder gestiegener Wechselkurse verteuert. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises wird ALBATROS-TOURS Sie spätestens
4 Wochen vor Reiseantritt darüber informieren. Spätere Preiserhöhungen
sind nicht zulässig.
C/ Die ausgeschriebenen Reisepreise beziehen sich bei Reisebeginn auf
den jeweils aktuellen Katalog. Die im Katalog angegebenen Reisepreise
beziehen sich auf Reisen, die bis zum Erscheinen des neuen Kataloges (November
des darauffolgenden Jahres) stattfinden. Die aktuellen Preise können
auf der Homepage von ALBATROS-TOURS nachgeschaut werden; http://www.albatros-tours.com/termine_preise.htm
D/ Fakultativ gekennzeichnete Leistungen in den Reisebeschreibungen sind
Angebote, bei denen der Teilnehmer über eine Teilnahme frei entscheiden
kann. Die hierfür entstehenden Kosten sind vor Ort bzw. bei Anmeldung
zu dieser Leistung von jedem Teilnehmer zu tragen. Wenn von den Teilnehmern,
die sich für diese extra Leistung entschieden haben, die Teilnahme
eines Reiseleiters von ALBATROS-TOURS gewünscht wird, werden die
für diesen Reiseleiter zusätzlich anfallenden Kosten anteilmäßig
unter allen Teilnehmern der fakultativ gekennzeichneten Leistung aufgeteilt.
5.
Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen:
A/ Zur Glaubhaftmachung eines Rücktrittes empfiehlt
ALBATROS-TOURS Ihnen die Schriftform. Maßgebend ist das Datum des
Eingangs der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag
zurück oder treten Sie die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung
nicht an, so kann ALBATROS-TOURS Ersatz für die getroffenen Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt.
B/ Pauschaliert sind von Ihnen die nachfolgend aufgeführten Kosten
plus 100 % der Reiserücktrittskosten Versicherung zu tragen:
bis 8 Wochen vor Reisebeginn - 10 % des Reisepreises,
mind. jedoch Euro 100,- / Person
ab 8 - 6 Wochen vor Reisebeginn - 25 % des Reisepreises,
ab 6 - 4 Wochen vor Reisebeginn - 40 % des Reisepreises,
ab 4 - 2 Wochen vor Reisebeginn - 50 % des Reisepreises,
ab 2 Wochen vor Reisebeginn - 60 % des Reisepreises,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn- 80 % des Reisepreises.
C/ Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der entstandene Schaden
überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als in der ausgewiesenen
Höhe entstanden ist.
D/ Besondere Rücktrittsbedingungen können auch gelten, wenn
diese auf den Programmen der Reise vermerkt sind. Umbuchungswünsche
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu obigen Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht
bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
E/ Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung
der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche
Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. ALBATROS-TOURS kann dem Wechsel in der
Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Im Falle eines Rücktritts kann ALBATROS-TOURS
von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Rücktritt und Kündigung durch
ALBATROS-TOURS:
Vor Reisebeginn:
A/ Bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist, spätestens
jedoch 21 Tage vor Reisebeginn.
B/ Falls Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches
liegen, dazu zwingen, z.B.: Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien,
hoheitliche Anordnungen (z.B. Entzug der Landerechte, Beschlagnahme von
Unterkünften oder Transportmitteln, staatliche Betretungsverbote
oder einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen Praxis),
Naturkatastrophen, technische, den ordnungsgemäßen Einsatz
objektiv hindernde Defekte am Transportgerät, höhere Gewalt.
In diesem Fall ist ALBATROS-TOURS verpflichtet, notwendige Maßnahmen
zu treffen, insbesondere den Rücktransport des Kunden zu organisieren.
Die Kosten für die Rückbeförderung übernimmt ALBATROS-TOURS.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
C/ Wenn ALBATROS-TOURS im Zusammenhang mit der Vereinbarung zulässiger
Leistungsänderungen keine Möglichkeit mehr sieht, die Reise
ohne wesentliche Änderungen Ihres Gesamtzuschnittes durchzuführen.
Bei Rücktritt aus einem der genannten Gründe erhalten Sie, je
nach Vorhersehbarkeit und Eintritt des Ereignisses, bis spätestens
14 Tagen vor oder bis zum Reisebeginn schriftlich Bescheid und einbezahlte
Beträge ohne Abzug
zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Während der Reise:
Ergeben sich die unter Ziffer 6/B genannten Umstände nach Reisebeginn,
so kann ALBATROS-TOURS ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
D/ Wenn der Kunde die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung durch
ALBATROS-TOURS nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist (Ziffer 10 "Gewährleistung"). Dies gilt
insbesondere auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise
(Kooperationsbereitschaft, Mithilfe beim Reiseverlauf, Gesundheit, etc.),
die in den jeweiligen Ausschreibungen, Detailprogrammen, Reiseprogramm
und Tourbesonderheiten, Teilnahmevoraussetzungen etc. festgelegt sind,
nicht entspricht. Muss ALBATROS-TOURS unter diesen Bedingungen kündigen,
so bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises erhalten. Bei
der Kündigung nach Antritt der Reise kann sich ALBATROS-TOURS auch
durch den Reiseleiter vertreten lassen.
7.
Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
der ausdrücklichen Bestätigung. Weicht die Buchungsbestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird diese Abweichung für Sie verbindlich,
wenn Sie uns innerhalb von 14 Tagen die Annahme erklären.
8. Nicht
in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bemüht
sich ALBATROS-TOURS bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen (bis 50,- €) handelt oder wenn der Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder in Zusammenhang mit Änderungen
des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden
Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden
und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen.
Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten
Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zu vorbereiteten Exkursionen und
Programmpunkten wie Wandern, Expeditionen, Trekking u.ä. entstehen
oder Kosten für eine durch den Kunden verursachte, vorzeitige Rückkehr
von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder
Unfall. Tritt ALBATROS-TOURS, um einem akuten Notstand zu begegnen, in
Vorlage, so sind die verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise
unverzüglich zu erstatten.
9.
Haftung und Haftungsbeschränkungen:
A/ ALBATROS-TOURS haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung
und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Orts- und
Landesüblichkeit mit den in Ziffer 12 dieser AGB genannten Einschränkungen.
Des Weiteren haftet ALBATROS-TOURS für die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibung.
B/ ALBATROS-TOURS haftet dem Reisenden bei der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch
ihn oder der fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
eines Erfüllungsgehilfen beruht, nach den gesetzlichen Vorschriften.
C/ Bei Vermögensschäden haftet ALBATROS-TOURS dem Reisenden
für Schäden nur maximal auf den dreifachen Reisepreis, wenn
der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit ALBATROS-TOURS für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Die darüber hinausgehenden, zwingenden gesetzlichen
Haftungsgründe bleiben bestehen.
D/ Die Haftung von ALBATROS-TOURS ist ausgeschlossen, soweit aufgrund
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
oder Durchführungsgehilfen zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
E/ ALBATROS-TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Der
Veranstalter haftet für ein eigenes Verschulden, nicht aber bei Fahrlässigkeit
der beauftragten Erfüllungsgehilfen und Leistungsträger.
10.
Gewährleistung:
A/ Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. ALBATROS-TOURS kann auch in der
Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
ALBATROS-TOURS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
B/ Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet ALBATROS-TOURS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels
aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt
wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse
waren.
C/ Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen, falls die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht wurde. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen,
in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand
zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Beruht der Mangel der
Reise auf einem Umstand, den ALBATROS-TOURS zu vertreten hat, so können
Sie Schadenersatz verlangen.
D/ Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen
alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere haben Sie bei
auftretenden Reisemängeln den Mangel dem Veranstalter anzuzeigen.
Kommen Sie diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, steht Ihnen ein
Anspruch auf Minderung nicht zu. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche
nur geltend gemacht werden, wenn Sie nachweislich ohne eigenes Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
E/ Für Ausschlüsse von Ansprüchen und Verjährungsfristen
gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts.
11.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:
A/ Im Reisepreis enthaltene Gebühren sind ausdrücklich ausgewiesen.
B/ Visa werden von ALBATROS-TOURS beantragt, sofern diese in der jeweiligen
Reisebeschreibung unter »Im Reisepreis enthalten« aufgeführt
sind. Dazu benötigt ALBATROS-TOURS Ihren Reisepaß, der mindestens
noch 6 Monate nach Reiseantritt gültig sein muß. Sie sind für
die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich.
C/ Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation
von uns bedingt sind. Sofern es uns möglich ist, wird ALBATROS-TOURS
Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen,
allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
D/ ALBATROS-TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben bzw. ALBATROS-TOURS diese
für Sie übernommen hat, es sei denn, dass ALBATROS-TOURS die
Verzögerung zu vertreten hat. Sollten Einreisevorschriften einzelner
Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum
durch das Verschulden von Ihnen nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass
Sie deshalb die Reise nicht antreten können, kann ALBATROS-TOURS
Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
12.
Voraussetzungen:
Sämtliche der von ALBATROS-TOURS angebotenen Reisen sind
keine Reisen im herkömmlichen Sinn, sondern Reisen mit Expeditionscharakter
- in Gebiete mit mangelnder oder keinerlei touristischer Infrastruktur.
Trotz sorgfältiger Vorausplanung ist ALBATROS-TOURS auf die ortsüblichen
Gegebenheiten bzgl. Unterbringung, Verpflegung, Beförderung, etc.
angewiesen. Ebenso kann ein Vergleich mit herkömmlichen Rundreisen,
bei denen auf touristische eingespielte Infrastruktur zurückgegriffen
wird, nicht hergestellt werden. Unsere Touren haben jeweils individuellen
Charakter, mit allen Einschränkungen, aber unserer Meinung nach mit
viel mehr Vorteilen bzgl. des Erlebniswertes und der Exklusivität
der Reisen. Die Reisen setzen voraus, dass die Teilnehmer den jeweiligen
Hinweisen im Tourcharakter (siehe jeweils Tourbesonderheiten und Reiseprogramm)
entsprechen und von einer positiven Grundhaltung der Teilnehmer ausgegangen
wird.
13. Reisebeschreibung:
Die im Katalog aufgeführten Tier- und Pflanzenarten
sind Arten, die in diesen Gebieten nachgewiesen wurden und können
nicht immer gesehen werden.
Die aufgeführte Reiseroute kann auch kurzfristig geändert werden,
wenn es die Umweltbedingungen, politische Ereignisse, usw. erfordern.
14. Allgemeines:
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern
bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Alle
Angaben in den Reiseausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Die Einzelheiten
entsprechen dem Stand des Versanddatums.
15.
Veranstalter:
ALBATROS-TOURS Ornithologische Studienreisen Jürgen Schneider,
Altengaßweg 13, 64625 Bensheim, Tel.: +49 (0)6521 22 94, Fax: +49
(0)6521 644 57, E-Mail: schneider@albatros-tours, Internet: http://www.albatros-tours.com
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